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   OVG Niedersachsen, 11.02.2000 - 1 L 4549/99   

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OVG Niedersachsen, 11.02.2000 - 1 L 4549/99 (https://dejure.org/2000,16242)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.02.2000 - 1 L 4549/99 (https://dejure.org/2000,16242)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Februar 2000 - 1 L 4549/99 (https://dejure.org/2000,16242)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 08.03.1995 - 11 C 25.93

    Urteil - Gegenvorstellung - Unstatthaftigkeit - Offenkundige Gesetzesverletzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2000 - 1 L 4549/99
    Beschlüsse, durch welche die Zulassung der Berufung abgelehnt worden ist und die gemäß § 124 a Abs. 2 Satz 3 VwGO die Rechtskraft der vorangegangenen Entscheidung zur Folge haben, können grundsätzlich nicht mit der Gegenvorstellung angegriffen werden (u. a. im Anschluss an BVerwG, B. v. 8.3.1995 - 11 C 25.93 -, NJW 1995, 2053).

    Gegenvorstellungen gegen Beschlüsse, die den Eintritt der Rechtskraft der vorinstanzlichen Entscheidung zur Folge haben (vgl. BVerwG, Beschl. vom 12.9.1998 - 5 B 750.88 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273; vgl. auch Beschlüsse vom 13.4.1989 - 1 B 21.89 - V.n.b. und vom 8.3.1995 - 11 C 25.93 -, NJW 1995, 2053 = Buchholz 303 § 308 ZPO Nr. 3) sind unstatthaft.

  • BVerwG, 26.06.1997 - 1 A 10.95

    Verwaltungsverfahren - Androhung eines Zwangsgeldes "für jeden Fall der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2000 - 1 L 4549/99
    Der Hinweis auf den Gerichtsbescheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1997 - 1 A 10.95 -, NVwZ 1998, 393, 394) geht fehl.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1995 - 5 S 71/95

    Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldes bei einer Vielzahl unterschiedlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2000 - 1 L 4549/99
    Lediglich im Urteil des Baden-Württembergischen VGH vom 17. August 1995 (- 5 S 71/95 -, NVwZ-RR 1996, 612, 613/614) ist zum baden-württembergischen Landesrecht ohne nähere und tragfähige Begründung anderes entschieden worden.
  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2000 - 1 L 4549/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 11.5.1999 - 9 B 1076.98 - 12.2.1999 - 3 B 169.98 - 1.2.1999 - 10 B 4.98 -) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 31.5.1995 - 2 BvR 736/95 - und vom 13.10.1994 - 2 BvR 126/94 -, DVBl. 1995, 34 = InfAuslR 1995, 69) muss ein Gericht nur dann auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gesondert vorab hinweisen, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretener Rechtsauffassungen nicht damit zu rechnen brauchte, das angerufene Gericht werde auf diesen abstellen.
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2000 - 1 L 4549/99
    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO lässt die Zulassung der Berufung - wie im Senatsbeschluss vom 30. November 1999 ausgeführt - nur dann zu, wenn für das vom Zulassungsantragsteller favorisierte Entscheidungsergebnis - auf dieses kommt es an - die besseren Gründe sprechen, d.h. ein Obsiegen in der Hauptsache (d.h. in der Berufung) wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (vgl. Beschluss des Senats vom 31.7.98 - 1 L 2696/98 -, NVwZ 1999, 431).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 9 B 1076.98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2000 - 1 L 4549/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 11.5.1999 - 9 B 1076.98 - 12.2.1999 - 3 B 169.98 - 1.2.1999 - 10 B 4.98 -) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 31.5.1995 - 2 BvR 736/95 - und vom 13.10.1994 - 2 BvR 126/94 -, DVBl. 1995, 34 = InfAuslR 1995, 69) muss ein Gericht nur dann auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gesondert vorab hinweisen, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretener Rechtsauffassungen nicht damit zu rechnen brauchte, das angerufene Gericht werde auf diesen abstellen.
  • BVerfG, 31.05.1995 - 2 BvR 736/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung der Berufung in Asylsachen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2000 - 1 L 4549/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 11.5.1999 - 9 B 1076.98 - 12.2.1999 - 3 B 169.98 - 1.2.1999 - 10 B 4.98 -) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 31.5.1995 - 2 BvR 736/95 - und vom 13.10.1994 - 2 BvR 126/94 -, DVBl. 1995, 34 = InfAuslR 1995, 69) muss ein Gericht nur dann auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gesondert vorab hinweisen, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretener Rechtsauffassungen nicht damit zu rechnen brauchte, das angerufene Gericht werde auf diesen abstellen.
  • BVerwG, 01.02.1999 - 10 B 4.98

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Verletzung der gerichtlichen Hinweis-

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2000 - 1 L 4549/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 11.5.1999 - 9 B 1076.98 - 12.2.1999 - 3 B 169.98 - 1.2.1999 - 10 B 4.98 -) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 31.5.1995 - 2 BvR 736/95 - und vom 13.10.1994 - 2 BvR 126/94 -, DVBl. 1995, 34 = InfAuslR 1995, 69) muss ein Gericht nur dann auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gesondert vorab hinweisen, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretener Rechtsauffassungen nicht damit zu rechnen brauchte, das angerufene Gericht werde auf diesen abstellen.
  • BVerwG, 12.02.1999 - 3 B 169.98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2000 - 1 L 4549/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 11.5.1999 - 9 B 1076.98 - 12.2.1999 - 3 B 169.98 - 1.2.1999 - 10 B 4.98 -) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 31.5.1995 - 2 BvR 736/95 - und vom 13.10.1994 - 2 BvR 126/94 -, DVBl. 1995, 34 = InfAuslR 1995, 69) muss ein Gericht nur dann auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gesondert vorab hinweisen, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretener Rechtsauffassungen nicht damit zu rechnen brauchte, das angerufene Gericht werde auf diesen abstellen.
  • VG Bremen, 29.05.1997 - 2 A 83/96
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2000 - 1 L 4549/99
    Dasselbe gilt für das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen vom 29. Mai 1997 - 2 A 83/96 -, NVwZ-RR 1998, 468).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2010 - 13 ME 86/10

    Ermächtigungsgrundlage für die Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer

    a) Zwar wird vertreten, dass Einwände gegen die einer Zwangsmittelfestsetzung zugrunde liegende Zwangsmittelandrohung nur in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Zwangsmittelandrohung selbst geltend gemacht werden können, weil im gestreckten Vollstreckungsverfahren die Rechtmäßigkeit der auf den vorangegangenen Stufen getroffenen Entscheidungen - also Grundverfügung und Zwangsmittelandrohung - selbst dann nicht zu prüfen sei, wenn diese lediglich sofort vollziehbar sind (vgl. etwa: OVG Bautzen, Beschl v. 29.01.2010 - 1 B 580/09 -, juris Rdnr. 5; OVG Münster, a. a. O., juris Rdnr. 44; 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 11.02.2000 - 1 L 4549/99 -, juris Rdnr. 11).
  • VG Hannover, 05.09.2022 - 4 B 2288/22

    Anfechtung Beschluss Wohnungseigentümergemeinschaft; Brandschutz;

    Dies gilt auch für den Fall, dass die wirksame Zwangsmittelandrohung sofort vollziehbar ist und der vorläufige Rechtsschutz gegen sie entweder nicht oder erfolglos gesucht worden ist (OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.02.2000 - 1 L 4549/99 -, Rn. 11, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 04.10.1995 - 4 TG 2043/95 -, NVwZ-RR 1996, 715, 716; OVG Münster, Beschl. v. 02.12.2019 - 10 B 1344/19 -, Rn. 6, juris).

    Einwendungen, die mit prozessualen Mitteln im prozessual zulässigen Umfang gegen die Zwangsgeldandrohung hätten geltend gemacht werden können, sind im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Zwangsgeldfestsetzung grundsätzlich ausgeschlossen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.02.2000 - 1 L 4549/99 -, Rn. 11, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 04.10.1995 - 4 TG 2043/95 -, NVwZ-RR 1996, 715, 716).

  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 22 CS 17.290

    Erledigung der Anordnung zur Duldung einer Feuerstättenschau durch Anordnung der

    Hat ein Rechtsbehelf gegen die Grundverfügung wie hier keine aufschiebende Wirkung, so ist die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung im isolierten Verfahren gegen die Zwangsmittelandrohung keiner rechtlichen Kontrolle zu unterziehen; die Vollstreckung der Grundverfügung ist nach Art. 19 Abs. 1 Nr. 3 VwZVG u.a. dann zulässig, wenn die sofortige Vollziehung angeordnet ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 12; OVG Saarl, B.v. 30.1.2014 - 2 B 469/13 - juris Rn. 16 ff. und OVG LSA, B.v. 28.9.2016 - 3 M 170/16 jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 7 C 5/08 - NVwZ 2009, 122; NdsOVG, B.v. 11.2.2000 - 1 L 4549/99 - juris Rn. 11).
  • VG Berlin, 25.02.2010 - 35 A 338.07

    Wettspiel: staatliches Monopol im Bereich der stationären Wettvermittlung;

    In einer solchen Konstellation, in der der Betroffene die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Verhinderung der Bestandskraft ergriffen hat (vorliegend: Widerspruchserhebung gegen die Grundverfügung, Klageerhebung gegen die Zwangsmittelfestsetzung), würde ersichtlich gegen den Grundsatz der effektiven Rechtsschutzgewährleistung verstoßen, wenn die Frage einer etwaigen Rechtswidrigkeit der Grundverfügung bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Zwangsmittels außer Betracht zu bleiben hätte (anders für den Fall, dass der Kläger sich auf die Anfechtung der Zwangsmittelfestsetzung beschränkt, Nds. OVG, Beschluss vom 11. Februar 2000 - 1 L 4549/99 -, zitiert nach juris, Rn. 11, mit Hinweis darauf, dass vom Betroffenen nicht die jeweils bequemste Rechtsschutzform gewählt werden könne).
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